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gewerblicher Grundstückshandel,Betriebsaufgabe,Anlagevermögen

Eine Gesellschaft bestehend aus drei Personen hat 1999 ein Objekt mit 28 Wohnungen erworben. Davon wurden bis 2004 25 Wohnungen veräußert. Die drei verbliebenen Wohnungen wurden ab 2005 aus dem Umlaufvermögen ins Anlageverzeichnis übernommen und seither ununterbrochen vermietet. Die Gesellschafter beabsichtigen, Ende 2021 die Gesellschaft zu beenden und die drei verbliebenen Wohnungen ins Privatvermögen zu überführen. Meine Frage: Wie ist der Entnahmegewinn zu versteuern?
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