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Betriebsaufgabe,Ausfall Ausgleichsanspruch

Die aus A und B bestehende GbR (Anteile 50/50) löst sich zum 31.12.1997 auf. Entsprechend der Auseinandersetzungsbilanz beträgt das variable Kapitalkonto von A 50.000 € und von B 450.000 €, so dass B einen Ausgleichsanspruch gegenüber A in Höhe von 200.000 € hat (Festkapital jeweils 0 €). Ist die Vereinnahmung des Betrages in Höhe von 200.000 € (Zahlung im Jahr 2021 nach einem langen Gerichtsprozess) von B zu versteuern? A ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die 200.000 € zu zahlen. A und B einigen sich daher zur Vermeidung einer Insolvenz des A darauf, dass A nur 50.000 € an B zahlt. Kann B den Verlust in Höhe von 150.000 € steuerlich geltend machen?
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