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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung (sachliche und personelle Verflechtung)

An der Betriebs-GmbH (BG) ist Mandant A zu 37 %, B zu 26 % und C zu 37 % beteiligt. Daneben ist Mandant A zu 50 %, B zu 25 % und C zu 25 % an der Besitz-GbR (GbR) beteiligt. Die BG betreibt zwei Filialen (X und Y). Die Mietverträge werden von der GbR jeweils abgeschlossen. Die Mietaufwendungen werden mit einem geringen Zuschlag an die BG weiterberechnet. Die Immobilie X (Ladenlokal von BG und andere Wohnungseinheiten) wurde nun von Mandant A und B zu jeweils 50 % erworben. Wie wären die Konsequenzen, wenn nun die Anteile an der BG so geändert werden, dass C > 50 % Anteile hält und der Mietvertrag mit dem Ladenlokal X direkt mit der BG abgeschlossen wird, nach vorheriger Kündigung des Mietvertrags zwischen der GbR und der BG und zwischen der GbR und der Immobilien GbR (I-GbR) von Mandant A und B? 1. Wird dadurch die Betriebsaufspaltung insgesamt aufgelöst (es besteht ja noch weiterhin der Mietvertrag für Immobilie Y)? 2. Müsste auch bei der GbR eine Anteilserhöhung von C erfolgen, um ein Herauslösen der Immobilie X aus der Betriebsaufspaltung zu erzielen?
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