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Zins,Wucher,vGA

Ein Mandant vereinbart mit fremden Dritten für die kurzfristige Geldleihe (bis ein Jahr) einen Zins, der über 10 %, teilweise deutlich darüber liegt. Es wird z.B. ein höherer Rückzahlungsbetrag vereinbart. Das heißt, er leiht 10 T€ und zahlt nach zwölf Monaten 12 T€ zurück. Die 2 T€ sind das Entgelt für die Darlehensgabe. Ist dies ggf. vGA bzw. nicht abziehbar wegen der Höhe? Beide Parteien vereinbaren das und sind damit zufrieden. Mein Kunde auch, weil das Geld ohne Sicherheiten o.Ä. gezahlt wird. Ist das ein Fall von Wucher für das Finanzamt?
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