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Gemeinnützigkeit,Vergütung des Vorstandes

Ich bin langjähriger Steuerberater eines gemeinnützigen Vereins. Dieser Verein veranstaltet Musikabende, Theateraufführungen, Ausstellungen von Skulpturen und Bildern bekannter Künstler. Hierzu habe ich in den vergangenen Jahren die Steuererklärungen den Jahresabschluss erstellt und auch die Buchführung übernommen. Belege und Kassen Aufzeichnungen von Eintrittsgeldern wurden mir übergeben. Alle Leistungen wurden nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet Nunmehr hat der Verein mich gebeten aufgrund von Engpässen Vorstand Mitglied zu werden als Kassierer. Nach den allgemeinen Richtlinien darf ein Vorstand nur unentgeltlich arbeiten. Sofern ich mich wählen lasse, darf ich mich dann trotzdem vergüten lassen? Oder ist hiermit Unentgeltlichkeit verbunden? Ist eine Aufteilung möglich?. Ich wäre bereit die Buchführung unendlich zu übernehmen. Dies gilt aber nicht für Jahresabschluss und Steuererklärung.
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