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§ 8b KStG bei Liquidation einer GmbH,Liquidationsbesteuerung

Die W GmbH hat im Wirtschaftsjahr 2013 ein Tochterunternehmen, die NW GmbH, gegründet. Anders als die W GmbH war die NW GmbH wirtschaftlich nicht erfolgreich. Am 11.11.2020 beschlossen die Gesellschafter der NW GmbH, diese mit Ablauf des 30.12.2020 aufzulösen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 08.01.2021 („die Gesellschaft ist aufgelöst“). Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft bestand kein Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Vertrag. Das Stammkapital der NW GmbH betrug 25.000 € und war voll eingezahlt. Zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2020 hat die NW GmbH einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von ca. 27.000 €. Zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs hat die W GmbH der NW GmbH Darlehen in Höhe von 49.000 € gewährt. Zudem hat die W GmbH Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die NW GmbH in Höhe von 21.000 €. Durch ein Versehen des Geschäftsführers wurde bisher ein Gläubigeraufruf im Handelsregister nicht veröffentlicht. Fragen: Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Liquidation der NW GmbH für die W GmbH? Welche Verluste können in welchem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden?
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