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Gemeinnützigkeit,§§ 51 ff. AO

Folgender Sachverhalt Ein Angehöriger der freien Berufe mit Einkünften aus selbständiger Arbeit betreibt zwei verbundene Unternehmen. Unternehmen A: Theaterpädagogik für („benachteiligte“) Jugendliche über Schulen und Vereine, umsatzsteuerbefreit Unternehmen B: Theaterveranstaltungen mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten Für Unternehmen A soll eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung beantragt werden. Die Tätigkeit selbst ist unkritisch als Verfolgung gemeinnütziger Zwecke anzusehen. Was ist für die Gemeinnützigkeit bei Unternehmen A zu beachten? Wie verhält es sich mit Unternehmen B? Entstehen hieraus Problematiken oder Besonderheiten, die es zu beachten gilt?
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