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Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften an Gesellschafter im Wege offener oder verdeckter Gewinnausschüttung,§ 8b KStG,Up-strem-Merger und Spaltungen (Ausgliederungen)

Meine Mandanten sind die natürlichen Personen A und B. A und B sind zu je 50 % beteiligt an der deutschen C-GmbH, welche wiederum zu 94,9 % beteiligt ist an der deutschen D-AG. Die anderen 5,1 % an der D-AG gehören der natürlichen Person Z. Die D-AG wiederum ist zu 100 % beteiligt an der tschechischen E-s.r.o. (= Kapitalgesellschaft). Nunmehr soll die E-s.r.o. aus dem Vermögen der D-AG in das Vermögen der C-GmbH steuerneutral abgespalten/überführt werden. Hinweis: Die E-s.r.o verfügt über einen steuerlichen Gewinnvortrag von ca. 150 T€. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Ist die vorgenannte Überführung der E-s.r.o. aus dem Vermögen der D-AG in das Vermögen der C-GmbH steuerneutral möglich? Wenn nein, welche Steuer würde anfallen? 2. Müssen A und B für diese geplante Überführung einen Ausgleich an Z bezahlen? Wenn ja, wie wird dieser berechnet? Ein Ausgleich wäre für mich nachvollziehbar, da ja – rein rechnerisch – Z mit 5,1 % an der D-AG beteiligt ist und demgemäß bei der angedachten Überführung der E-s.r.o. in das Vermögen der C-GmbH (die ja A und B zu jeweils 50 % gehört) 5,1 % vom Wert der E-s.r.o. „verliert“.
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