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Abfindung Pension,verdeckte Gewinnausschüttung

Unser Mandant (100%iger Gesellschafter-GF) geht in den Ruhestand. Ab Ende Nov. tritt er aus dem laufenden Dienstverhältnis aus, und seine Frau übernimmt die Geschäftsführung. Im Zuge dieser Änderung soll die Pensionsrückstellung abgefunden werden. Die ursprüngliche Pensionszusage sah keine Abfindung vor, es wurde aber ein Nachtrag im Jahr 2009 ergänzt. Die Regelung hierzu lautet (in Auszügen): „Der Arbeitgeber kann mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise durch die Zahlung eines Kapitalbetrages abfinden. ...“ Frage: Ist die Abfindung als Betriebsausgabe (Lohn) anzuerkennen, oder handelt es sich um eine vGA?
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