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Gewinnbezugsrecht,Ausscheiden Gesellschafter

G ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH und will alle Anteile unentgeltlich auf seine beiden Kinder übertragen. Zum Ausscheidezeitpunkt wird der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ca. 450.000 € betragen. G möchte der GmbH aktuell aber nicht so viel Liquidität entziehen. Frage: Muss G sein Gewinnbezugsrecht vor der Übertragung geltend machen, oder kann er dies auch noch später tun? Wäre der Verzicht des G auf das Gewinnbezugsrecht und damit auf die Dividende in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig?
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