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Körperschaftsteuer,vGA,Gewinnaufschlag

Eine natürliche Person hat Grundstücke im Eigentum, die sie beabsichtigt zu entwickeln. Ihre GmbH, an der sie zu 100 % beteiligt ist, führt die Projektentwicklung durch. Sie beauftragt Architekten und Gutachter und bezahlt die Kosten. Die Gesellschaft wickelt die Projektentwicklung ab und berechnet die Kosten mit einem Aufschlag von 10 % an die natürliche Person weiter. Handelt es sich bei der Weiterberechnung der Kosten mit dem Aufschlag von 10 % um eine verdeckte Gewinnausschüttung?
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