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Domizilgesellschaft,verdeckte Gewinnausschüttung

An der X GmbH, mit Sitz und einziger Betriebsstätte in Deutschland, sind jeweils zu 1/3 A, B und C (jeweils zueinander keine nahen Angehörigen) beteiligt. Die X GmbH erzielt überwiegend Umsatzerlöse mit Firmen aus dem nordamerikanischen Raum. Die X GmbH bezahlt für die Vermittlung der o.g. Umsätze Provisionen an eine Firma mit Sitz auf den Bahamas (der Eigentümer der Firma auf den Bahamas hat nichts mit den Gesellschaftern zu tun, kein naher Angehöriger). Im Rahmen einer Betriebsprüfung will nunmehr das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für die gezahlten Provisionen nicht zulassen (Nichterfüllung der erhöhten Mitwirkungspflicht, da es sich bei der Firma auf den Bahamas um eine Domizilgesellschaft handelt) und als verdeckte Gewinnausschüttung dem Gewinn hinzurechnen. Auf Ebene der Gesellschafter soll die verdeckte Gewinnausschüttung jeweils zu 1/3 zugerechnet werden. Liegt auf Ebene der Gesellschafter tatsächlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (reicht es nicht, dass der Gewinn der GmbH erhöht wird)?
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