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Pension,Weiterbeschäftigung,verdeckte Gewinnausschüttung

Vater und Sohn betrieben ein Fliesenfachgeschäft. Beide waren Gesellschafter und Geschäftsführer zu 50 %. Der Vater hat seinem Sohn nun alle Anteile an der GmbH und an der GbR (diese war Eigentümerin der Geschäftsbauten und war für die Vermietung der Geschäftsbauten an die gGmbH zuständig) zu Buchwerten geschenkt. Der Vater war als Geschäftsführer bei der GmbH angestellt. Kann der Vater nun noch eine Stelle als Angestellter bei der GmbH annehmen? Oder muss hier auf eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ geachtet werden?
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