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VGA,§ 8b KStG

Sachverhalt Die S-GmbH hält an der F-GmbH 10 % der Anteile. Die S-GmbH hat ein Darlehen i.H.v. 1.000.000 € gg. der F-GmbH. Dieses Darlehen soll in Anteile der F-GmbH umgewandelt werden. Thema ist aber, dass die Anteile an der F-GmbH, welche die S-GmbH erhält, annahmegemäß 1,5 Mio. € wert sein sollen. Es findet also ein Tausch statt. Aus meiner Sicht ergibt sich ein Ertrag i.H.v. 500.000 €. Fragen: Wie wird dieser besteuert? Findet § 8b KStG Anwendung bzw. spielt die Höhe der Beteiligung an der F-GmbH dabei eine Rolle?
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