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Pensionszusage,Abfindung,verdeckte Gewinnausschüttung

Die Geschäftsführerin und beherrschende Gesellschafterin einer GmbH hat das Pensionsalter erreicht. Sie würde gerne die von der Gesellschaft gewährte Pension als Einmalbetrag auszahlen lassen. Der Pensionsvertrag sieht dies nicht vor. Sie möchte nun einen Nachtrag zum Pensionsvertrag beschließen, der die Möglichkeit einräumt. Fragen: Würde die Auszahlung als Einmalbetrag als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden? Was wären die steuerlichen Konsequenzen? Würde sich etwas ändern, wenn sie ihre beherrschende Stellung aufgeben würde?
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