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Verluste,Nutzung

An der Z GmbH sind beteiligt: Gesellschafter A: 33 1/3 % Gesellschafter B: 33 1/3 % Gesellschafter C: 33 1/3 %, gleichzeitig auch Geschäftsführer. Die Firma verkauft Brillen und hat Verluste erwirtschaftet: – im Jahr 2020 149.596 €, – im Jahr 2021 30.000 €, – im Jahr 2022 voraussichtlicher Verlust 50.000 €. Das gezeichnete Kapital beträgt 76.693 €. Der Gewinnvortrag beträgt zum 1.1.2022 350.000 € (verrechnet mit den Verlusten). Verbleibender KSt-Verlustvortrag 1.1.2022 189.596 €. Die GmbH hat finanzielle Probleme. Aus diesem Grund wurde ein Käufer (D) gesucht und auch gefunden. 33 1/3 % der Anteile von A übernimmt D und wird Geschäftsführer. Er bürgt zudem für Bankverbindlichkeiten in Höhe von 400 T€. D möchte erreichen, dass der Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen verrechnet werden kann. Der Anteil von 33 1/3 % soll zum 01.07.2022 für 90.000 € gekauft werden. Wegen seiner Bürgschaft möchte D zusätzlich in einem noch zu ändernden Gesellschaftsvertrag aufnehmen, dass gegen seine Stimme im Innenverhältnis keine wesentlichen Entscheidungen getroffen werden können. D möchte den Anteilskauf finanzieren und die Schuldzinsen steuerlich berücksichtigt wissen. Er betreibt einen Großhandel und zwei Einzelhandelsgeschäfte für den Verkauf von Haushaltsartikeln, Rechtsform Einzelfirma. Er möchte den Anteil als betriebliches Anlagevermögen aktivieren. Kann der Verlustvortrag steuerlich berücksichtigt werden und in welcher Höhe? Können die Schuldzinsen als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
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