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Körperschaftsteuer,Nur-Tantieme,vGA

Eine GmbH hat zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit jeweils 50 % Beteiligung. Nachdem einer der beiden Geschäftsführer die aktive Tätigkeit seit 2018 stark eingeschränkt hat, wurde in Folge außer einer betrieblichen Altersvorsorge kein Gehalt mehr bezahlt. Da im Jahr 2018 und durch Verlustvortrag in Folge auch im Jahr 2019 keine Tantieme anfiel, stellt sich nun mit Erstellung des Jahresabschlusses 2020 die Frage, ob für diesen Geschäftsführer überhaupt eine Tantieme in Höhe von 10 % des Gewinns bezahlt werden kann und dies steuerlich anerkannt wird. Geht das? Falls nein, könnte er nachträglich eine sonstige Vergütung (in ähnlicher Höhe) für seine Tätigkeiten erhalten? Eine Stellungnahme benötige ich schnellstmöglich.
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