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Gewinnabführungsvertrag,Heilung

Sachverhalt Das Einzelunternehmen BG wurde am 22.6.21 mit Rückwirkung auf den 1.1.21 ein eine GmbH umgewandelt. Dann in die am 8.2.21 BG Holding GmbH eingelegt. Parallel hat die BG Holding GmbH als 100%ige Tochter die BG Immo GmbH gegründet. Es wurde ein handschriftlicher Gewinnabführungsvertrag ohne notarielle Beurkundung zwischen der Immo GmbH und den beiden Töchtern vereinbart. Für die operative GmbH mit Wirkung auf den 1.1.21 und für die Immo GmbH mit Wirkung auf das Gründungsdatum 8.2.21. Fragen Ist der GAV wirksam? Wenn nicht, kann das mit einem neuen GAV und notarieller Beurkundung mit Rückwirkung, hilfsweise ab Beurkundung geheilt werden?
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