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Stille-Reserven-Klausel,§ 8c KStG

100 % der Anteile an meiner Mandantin, eine deutsche GmbH, wurden bis zum 30.09.2021 durch eine belgische Holding in der Rechtsform einer NV gehalten, Sitz der Holding ist Belgien. Zum 01.10. wurde die Holding vollständig an eine deutsche Gesellschaft verkauft. Zum Zeitpunkt der Übertragung bestanden bei meiner Mandantin steuerliche Verlustvorträge von rd. 2 Mio. €. Fragen: a) Handelt es sich hier um einen schädlichen Erwerb nach § 8c KStG? b) Wenn ja, kann Satz 5 (Vergleich der Verlustvorträge mit den stillen Reserven) angewendet werden? c) Kann bei der Berechnung der stillen Reserven auch ein möglicher Firmenwert angesetzt werden?
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