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Körperschaftsteuer,Geschäftsführer-Vergütung,vGA

Eine GmbH hat seit Jahren einen 100-%-Gesellschafter, der auch alleiniger Geschäftsführer ist. Das Gehalt beträgt 180.000 €, der Gewinn der GmbH nach Steuern 30.000 €–60.000 €. Das Gehalt ist aus meiner Sicht völlig angemessen/fremdüblich auch bei Fremdgeschäftsführern bzw. darf von Ihnen für das Gutachten Angemessenheit/Fremdüblichkeit unterstellt werden. In der GmbH arbeitet der Sohn des Geschäftsführers bisher als normaler Angestellter für ein Gehalt von 40.000 €/Jahr. Der Sohn ist bisher nicht Gesellschafter (100 % hält der Vater), soll aber in Kürze 50 % der Gesellschaftsanteile übertragen bekommen. Nun ist der Vater erkrankt und der Sohn wurde zum 2. Geschäftsführer (alleinvertretungsbefugnis) ernannt. Das soll er auch bleiben, wenn der Vater wieder normal im Betrieb mitarbeiten kann. Nun meine Frage: Besteht unter dem Blickwinkel der verdeckten Gewinnausschüttung ein Problem, wenn die Gehälter beide unverändert bleiben? Die Gehälter sollen auch nicht verändert werden, wenn der Sohn 50 % der GmbH-Anteile bekommt.
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