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Körperschaftsteuer,Verzicht Tantieme,verdeckte Einlage

Coronabedingt hat eine AG während des Jahres 2021 beschlossen, auf die Auszahlung von Tantiemen für die Vorstände zu verzichten. Ist das steuerlich zulässig, wenn nein, welche steuerlichen Nachteile könnten sich ergeben?
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