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§ 8b Abs. 4 KStG,Europarecht,Beschränkung

Die A-GmbH hat gem. § 8b Abs. 4 KStG die Streubesitzdividenden besteuert. Gegen diese Besteuerung wurde Einspruch eingelegt, welcher zwischenzeitlich durch den Beschluss vom 08.03.2022 vom BFH (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde) obsolet wurde. Gibt es hierzu noch anhängige Verfahren vor dem EuGH?
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