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Besteuerung des Gesellschafters bei Liquidation einer GmbH,§ 17 Abs. 4 EStG

Eine GmbH wird liquidiert. In der handelsrechtlichen Liquidationsschlussbilanz hat sie einen Gewinnvortrag von 120.000 €. Im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags hat die GmbH zum Beginn des Liquidationszeitraums einen Verlustvortrag von 50.000 €. Im Liquidationszeitraum ist kein Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. Wie kann dieser Verlustvortrag bei der Ermittlung des auszukehrenden Eigenkapitals berücksichtigt werden? Muss der handelsrechtliche Gewinnvortrag der KapESt unterworfen werden, oder kann dieser Gewinnvortrag um den steuerlichen Verlustvortrag gemindert werden?
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