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§ 29 KStG,Handelsbilanzielle und körperschaftsteuerliche Behandlung des Eigenkapitals bei Verschmelzungen

Zwei Kapitalgesellschaften in Form jeweils einer GmbH wurden aufeinander verschmolzen. Im Verschmelzungsvertrag wurde keine Regelung getroffen, wie das Stammkapital der aufzulösenden GmbH verwendet werden soll. Die Verschmelzung wurde nun im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafter wünschen, das eingezahlte Stammkapital der aufgelösten GmbH zurückzuzahlen. Fraglich ist hier, wie dies möglich ist. Beide Gesellschaften haben jeweils einen Gewinnvortrag, so dass eine Einstellung in die Kapitalrücklage (steuerliches Einlagekonto) und anschließende Auskehr im Sinne des § 27 KStG nicht funktioniert, da hier die Verwendungsreihenfolge einzuhalten ist. Kann auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses das Stammkapital ausgezahlt werden, was dann zu einer Korrektur der Anschaffungskosten der Beteiligung führen würde? Somit wäre das Stammkapital steuerneutral auszahlbar?
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