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Ausschüttung,Auszahlung,Kreditierung

Es wurde bei einer GmbH eine Ausschüttung beschlossen. Da nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung standen, wurde lediglich die Kapitalertragsteuer/der SolZ an das Finanzamt überwiesen. Der Netto-Betrag der Ausschüttung ist nicht an die Gesellschafter geflossen. Stattdessen wurde der jeweilige Netto-Betrag als Verbindlichkeit ggü. Gesellschafter passiviert. Das ausschüttbare Eigenkapital war buchhalterisch vorhanden, es fehlte halt nur an liquiden Mitteln. Ist dieses Vorgehen so in Ordnung oder sehen Sie Probleme?
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