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Familienstiftung,§ 8b Abs. 2 KStG,Missbrauch (§ 42 AO) bei Stiftungsgründung

Eine Mandantin von mir (AG) plant, ihre Anteile an einen Investor zu veräußern. Die Vorstände der AG haben von Beratern der Bank die Empfehlung erhalten, die Anteile in eine Familienstiftung einzubringen, die diese dann veräußert. Die Veräußerung von Kapitalanteilen ist bei der Stiftung nur zu 5 % steuerpflichtig, und nach drei Jahren soll die Familienstiftung gelöscht werden, das würde bei einem Verkaufspreis von 6.000.000 € 600.000 € Steuervorteil bringen. Ich würde darin einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sehen. Ist dieses Modell vorstellbar?
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