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Empfängerbenennung nach § 160 AO,§ 16 AStG,Fremdvergleichsgrundsatz

Gesellschaft A GmbH mit Sitz in Deutschland bekommt von Gesellschaft B Ltd. mit Sitz im Drittland ein Darlehen. Der übliche Zinssatz für ein ungesichertes Darlehen wäre 8 %. Das Darlehen soll mit 0,5 % verzinst werden. Welche steuerlichen Konsequenzen könnten sich aus diesem Sachverhalt ergeben, a) wenn der Darlehensgeber ein fremder Dritter wäre, b) wenn der Darlehensgeber eine nahestehende Person ist, c) wenn der Darlehensgeber a oder b in den British Virgin Islands ansässig ist?
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