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Liquidation GmbH,Behandlung Gesellschafterdarlehen,Behandlung Darlehen Dritter

Meine Mandantin ist eine deutsche GmbH in Liquidation (L-Beginn 01.01.2020). Aktiva sind nicht vorhanden, dafür aber Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 700.000 €, davon 400.000 € Gesellschafterdarlehen und 300.000 € Fremddarlehen (keine Bankdarlehen). Der steuerliche Verlustvortrag beträgt rd. 450.000 €. Die Darlehen können und werden wohl nicht mehr zurückgezahlt werden, worüber sich alle Parteien einig sind, wobei es hierüber keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Frage: Wie ist dieses Darlehen steuerlich bei Beendigung der Liquidation sowohl auf Seiten der GmbH als auch auf Ebene der Gesellschafter zu behandeln?
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