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§ 8b KStG,Veräußerungsverluste bei Aktien

GmbH hat ihren Geschäftsführern eine betriebliche Altersversorgung zugesagt und diese durch ein Aktiendepot (nur Streubesitz) bei der C-Bank abgesichert. Es war zusätzlich ein Treuhänder bestellt zwecks Ausschüttungsabsicherung. Nunmehr haben die Geschäftsführer aus Liquiditätsgründen zur weiteren Absicherung ihres Arbeitsplatzes auf die Pensionszusage verzichtet. Zum selben Zeitpunkt wurde zur Stärkung der Liquidität das Depot gekündigt und mit beachtlichem Verlust ausgekehrt. Wie ist dieser Verlust zu behandeln? Die Geschäftsergebnisse der GmbH hätten auch ohne diesen Verlust negativ abgeschlossen.
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