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Bilanzierung von Investitionszuschüssen in Handels- und Steuerbilanz,§ 6 EStG,Passive latente Steuern (§ 274 HGB)

Mandant erhält Investitionszuschusss für Neubau eines Gewerbebaus inkl. Maschinen (ca. 600 T€). Geplant ist, dass der Zuschuss erfolgsneutral behandelt werden soll über die Minderung der AK in der Handels- und Steuerbilanz. Handelsrechtlich und steuerrechtlich muss dies ja einheitlich so gehandhabt werden. Der Zuschuss wurde bereits im Jahr 2021 ausgezahlt; der Abschluss der Investition bzw. die Minderung von der AK erfolgt dann erst nach Fertigstellung im Jahr 2022. Wie ist der bereits im Jahr 2021 erhaltene Zuschuss in der Bilanz auszuweisen? Handelsbilanz: Sonderposten für Zuschüsse Steuerbilanz: Andere Sonderposten Oder hat hier ein anderer Ausweis im Jahr 2021 zu erfolgen, der im Folgejahr dann von dort auf die AK umgebucht wird (der Posten ist dann im Jahr 2022 wieder 0)? Berührt dieser Vorgang auch die Problematik von den latenten Steuern?
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