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nicht gemeinnütziger Verein,§ 8 Abs. 5 KStG,Grundstück

Es handelt sich um einen gemeinnützigen nicht eingetragenen Verein mit Grundbesitz. In der ersten Phase war der Verein gemeinnützig und erzielte aus diesem Grundstück Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit wurde bei dem Verein lediglich ein steuerlicher Jahresüberschuss der Versteuerung unterworfen. Es fehlte der vorige Zusatz „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Nunmehr wurde das Grundstück verkauft, das auch mehr als zehn Jahre im Eigentum des eingetragenen Vereins war. Wie ist die steuerliche Würdigung? Handelt es sich um steuerfreie Veräußerungsgewinne oder ist der Gewinn der Körperschaftsteuer zu unterwerfen?
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