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Vermögensverwaltung,Spende

Der gemeinnützige katholische Verein V fördert satzungsgemäß die Jugend und Altenarbeit. V bilanziert und hält im Anlagevermögen zwei Villen, von denen eine vermietet und die zweite seit Jahren leerstehend ist. Anderes Anlagevermögen gibt es nicht. Aus den Mieten werden die wesentlichen Einahmen des Vereins generiert. Die vermietete Villa soll zum Marktwert in Höhe von 235 T€ an einen Nachbarn der Grundstücke (fremder Dritter) verkauft werden. Dieser Wert wurde von einem unabhängigen Gutachter ermittelt. Der Verkaufsgewinn wird ca. 30.000 € betragen. Außerdem ist der Nachbar bereit, für die Renovierung der zweiten Immobilie eine sachgebundene Spende in Höhe von 65.000 € zu leisten. Fragen: 1. Fällt auch der Verkaufsgewinn unter die Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine? 2. Sollte das Finanzamt der Auffassung sein, dass der Verkaufserlös zu niedrig angesetzt sei: Hätte das negative steuerliche Konsequenzen für die Gemeinnützigkeit? 3. Ist der zeitgleich gespendete Betrag in Höhe von 65.000 € von besonderer Relevanz oder kann er ganz normal als Spende verbucht werden?
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