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Zuwendung,Betriebsausgabe,Treuhandstiftung

Wir betreuen eine GmbH, die einen Treuhandvertrag über die Errichtung einer Treuhandstiftung abgeschlossen hat. Unsere GmbH tritt als Stifterin auf und die andere GmbH (Vertragspartnerin) als Treuhänderin. Die Stifterin hat mit Datum vom 24.02.2022 eine Treuhandstiftung gegründet. Die Stifterin überträgt aus diesem Anlass das Stiftungsvermögen in Höhe von 5.000 € auf die Treuhänderin in treuhänderischer Verwaltung mit dem Auftrag a) der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 25 AO, b) der Förderung mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO und c) der Förderung kirchlicher Zwecke gem. § 54 AO. Zur Frage: Wie ist diese Zahlung in Höhe von 5.000 € aus Sicht unserer Mandantin (der Stifterin) bilanziell und ertragsteuerlich zu behandeln? Ist dieser Betrag zu aktivieren? (Falls ja: Unter welchem Posten?) Oder handelt es sich um eine Betriebsausgabe? (Falls ja: Ist diese ertragsteuerlich abzugsfähig?)
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