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Verlust Gesellschafterdarlehen,Erhöhung der Anschaffungskosten

Folgender Fall: Mandant vermietet Grundstück an seine GmbH (klassische Ein-Mann-Betriebsaufspaltung). Die GmbH ist buchtechnisch überschuldet. Ihre Verbindlichkeiten bestehen in einem Bankkredit: 300.000 € und einem Gesellschafterkredit: 350.000 €. Der Gesellschafterkredit steht als Forderung im Jahresabschluss der Besitzfirma. Nun soll das Grundstück für 800.000 € verkauft werden. Von diesem Verkaufserlös sollen 300.000 € für die Rückzahlung des Bankdarlehens der GmbH verwandt werden. Nun hat sich ja die Rechtsprechung für eigenkapitalersetzende Darlehen grundlegend geändert. Laut Rechtsprechung wird wohl nun empfohlen (BFH v. 20.07.2018 – IX R 5/15), die 300.000 € erst in die Kapitalrücklage einzuzahlen. Wären die 300.000 € dann im Fall einer Liquidation nachträgliche Anschaffungskosten des GmbH-Anteils? Für das „stehengelassene“ Gesellschafterdarlehen in Höhe von 350.000 € gilt dies wohl nicht.
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