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Eigene Anteile,frei verfügbare Rücklagen

Sachverhalt: Die V-GmbH hat ein Stammkapital i.H.v. 1.000.000 €, Kapitalrücklagen i.H.v. 1.000.000 €, Gewinnrücklagen von 0 € und einen Gewinnvortrag von 20.000.000 €. An der V-GmbH, sind die A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH mit je 1/3 beteiligt. Die Gesellschafter der V-GmbH beschließen, dass die Anteile der C-GmbH eingezogen werden, der Preis beträgt 3.000.000 €. In der Bilanz der V-GmbH werden 333.333 € vom Stammkapital abgesetzt, so dass nur noch 666.667 € Stammkapital vorhanden sind. Der überschießende Betrag, 3.000.000 € – 333.333 € = 2.666.667 €, wird von den Kapital- und /oder Gewinnrücklagen abgezogen. Nehmen wir mal an, die Kapitalrücklage wird verbraucht, dann verbleiben noch –1.666.667 € negative Gewinnrücklagen. Insgesamt besteht nach wie vor ein hohes steuerliches Eigenkapital. Fragen: 1. Können bei insgesamt positivem Eigenkapital negative Gewinnrücklagen bestehen? Oder sollte nicht besser aus den Gewinnvorträgen eine Umwandlung erfolgen? 2. Bisher wurden keine steuerlichen Folgen aus den negativen Gewinnrücklagen abgeleitet. Sehen Sie Risiken, wenn die negativen Gewinnrücklagen entstehen bzw. erhalten bleiben? Anmerkung: – Es geht nur um die V-GmbH und die Bilanzierung deren bilanzieller und steuerlicher Auswirkungen. – Die Auswirkungen bei der C-GmbH brauchen nicht betrachtet zu werden. – Rundungen können vernachlässigt werden.
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