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Abzug von Betriebsausgaben bei Streubesitzanteilen,Beteiligung an einer ausländischen AG

Ein Mandant ist GF einer GmbH, welche das Halten und Verwalten von Aktien und anderen Anteilen an anderen Gesellschaften zum Geschäftszweck hat. Die GmbH hält unter anderem Anteile an einer französischen Aktiengesellschaft. Jetzt ist die GmbH als Anteilseignerin von einer französischen AG zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen worden. Der GF als Vertreter der GmbH nimmt diese Einladung an. Frage 1: Kann die GmbH diese damit in Verbindung stehenden Reisekosten steuerlich als BA abziehen? Wenn ja, welche Nachweise müssen erbracht werden? Frage 2: Inwieweit wären die entstandenen Kosten Werbungskosten, wenn der Anteilseigner eine natürliche Person wäre?
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