Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gesellschafterdarlehen,Auszahlung,verdeckte Gewinnausschüttung

Meine Mandantin ist eine GmbH, die sich in einer Krise befindet. Ein Gesellschafter hat im Jahr 2020 eine Zuzahlung als Kapitalerhöhung auf das Konto der GmbH überwiesen. Es erfolgte jedoch kein Handelsregistereintrag; es gibt auch keinen Gesellschafterbeschluss, lediglich die Überweisung mit dem Text Kapitalerhöhung. Der Betrag wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage im Jahr 2020 gebucht. Jetzt, im Jahr 2022, ist die GmbH immer noch in der Krise. Der Gesellschafter möchte nunmehr eine Rückzahlung seiner damaligen Einzahlung in die Kapitalrücklage. Frage: 1. Ist das ohne weiteres möglich? 2. Kann das rückwirkend als Darlehen betrachtet werden (Umgehung eines Anstiegs der buchmäßigen Überschuldung und Rangrücktrittserklärung als mögliches Motiv)? Hätte das Konsequenzen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen