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Pension,Abfindung

A ist zu 100% an der A GmbH beteiligt. Die A GmbH hat A eine Pensionszusage erteilt. A stellt sich nun die Frage ob er bei Rentenbeginn sich den Kapitalwert auszahlen lassen soll. Es kann unterstellt werden, dass die vertraglichen Grundlagen gegeben sind. 1. Unser Recherchen haben ergeben, dass steuerlich nur der Abfindungsbetrag in Höhe der steuerlichen Bewertung gem. § 6a EStG anerkannt wird (BMF Schreiben aus 2005). Korrekt? 2. Wie sieht es in der Liquidation einer GmbH aus. Hier muss ja der Liquidator die Schulden der Gesellschaft begleichen. Wird auch hier nur der steuerliche Wert anerkannt?
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