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Auflösung,Pensionsrückstellung,Kapitalabfindung

Unsere Mandantin – die A-GmbH – hat eine Pensionszusage zugunsten des ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführers, die jetzt durch Kapitalzahlungen abgelöst werden kann. Wenn die Kapitalzahlung niedriger ist als die aktivierten Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung, wie ist dann die Auflösung des Mehrerlöses aus der Rückdeckungsversicherung zu versteuern?
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