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Lizenzgebühren,Betriebsausgaben

Ein Mandant (natürliche Person) ist Gesellschafter (er hält 88 % der Gesellschaftsanteile) einer GmbH. Beide sind in Deutschland ansässig. Vor zehn Jahren sicherte der Gesellschafter sich die Wort- und Bildmarke der GmbH. Es wurde vertraglich vereinbart, dass die GmbH hierfür Lizenzzahlungen an den Mandanten leistet. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der GmbH verzichtete der Gesellschafter auf die Zahlung der Lizenzgebühren. Da die Gesellschaft sich mittlerweile erholt hat, möchte der Gesellschafter die Lizenzvereinbarung wieder aufleben lassen. Sind die Lizenzzahlungen der GmbH abzugsfähige Betriebsausgaben? Erzielt der Gesellschafter mit der Vereinnahmung der Lizenzgebühren Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
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