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Kleingartenverein,wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Ich habe die Mandatsanfrage eines Kleingartenvereins e.V. erhalten, die steuerliche Betreuung zu übernehmen, und möchte gern die steuerlichen Bereiche klären. Der Kleingartenverein verpachtet die Kleingärten ausschließlich an Vereinsmitglieder. Das ist sicher der ideelle Bereich. Ein Vereinsgaststätte gibt es nicht (wäre Vermögensverwaltung). An die Kleingärten wird die Wasser- und Stromrechnung anteilig als Kosten weitergegeben. Gehört das in den ideellen Bereich oder ist die Bereitstellung von Wasser und Strom durch den Verein für seine Mitglieder ein Zweckbetrieb? Außerdem hält der Verein einige Bienenstöcke und verkauft den Honig an seine Mitglieder im Rahmen des Sommerfests. Zusätzlich verkauft der Verein teilweise alte Sachen aus verlassenen Lauben, die der Verein entrümpelt, um sie für neue Kleingartenpächter vorzubereiten. Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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