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Zweckbetrieb,Verpflegung von Kindern

Unser Mandant ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, dessen Satzungszweck die „Nachmittagsbetreuung von Kindern mit sportlichen, musischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten sowie die Verpflegung mit warmen Mittagessen“ ist. Unsere Frage ist nun: Stellt die Verpflegung der Kinder im Rahmen der Verwirklichung des Satzungszwecks eine Leistung des Zweckbetriebs oder eine Leistung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dar?
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