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Teilverzicht Pensionszusage,verdeckte Einlage

Wir betreuen eine GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erhalten hat. Das Geschäftsjahr läuft abweichend zum Kalenderjahr vom 1. April bis zum 31.März. Die erteilte Pensionszusage hat gem. Vertrag die Optionen eines monatlichen Ruhegehalts oder einer Einmalzahlung. Im April 2021 wurde der Gesellschafter 65 Jahre alt und der Betrag der Rückdeckungsversicherung wurde ausgezahlt. Zum Bilanzstichtag 31.03.2022 möchte der Gesellschafter-Geschäftsführer die Option der Einmalauszahlung ziehen. Gleichzeitig soll die GmbH liquidiert werden, der Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer abberufen und seine Ehefrau als Liquidatorin berufen werden. Der handelsrechtliche Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung wird zum 31.03.2022 ca. 180.000 € betragen, der Wert der ausgezahlten Rückdeckungsversicherung betrug 130.000 €. Aufgrund wirtschaftlich schwacher Jahre reicht die vorhandene Liquidität der Gesellschaft mit insgesamt 140.000 € nicht aus, die Einmalzahlung im März 2022 zu bedienen. Reicht diesbezüglich ein einfacher Gesellschafterbeschluss aus, in dem der Gesellschafter-Geschäftsführer auf den nicht werthaltigen Teil von 40.000 € verzichtet, oder ergeben sich hieraus nachteilige steuerliche Konsequenzen?
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