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Liquidation einer UG,§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG,Gesellschafterdarlehen bei Liquidation

Eine UG hat tatsächlich und mit Beschluss ihren Geschäftsbetrieb zum 31.12.2021 eingestellt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber fremden Dritten sind nicht mehr existent. Aus der Vergangenheit gibt es durch einen Gesellschafterwechsel keine Verlustvorträge. Nur der Alleingesellschafter hatte der UG ein Darlehen in Höhe von 17.000 € gewährt. Enthalten ist eine Einzahlung von 2.500 €, mit der eine Strafe vom Bundesanzeiger wegen verspäteter Veröffentlichung beglichen worden ist. Die Buchung erfolgte auf das Konto „Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“. Der Gesellschafter sieht keine Möglichkeit der Rückzahlung des Darlehens der UG an ihn. Muss eine gewinnwirksame Ausbuchung in Höhe des Forderungsverzichts der Verbindlichkeit erfolgen? Oder gibt es einen steuerneutralen Weg? Wenn kein steuerneutraler Weg besteht: Ist das Darlehen mit 17.000 € zu bewerten oder kann es um die n.a. BA von 2.500 € reduziert werden, da dieser Vorgang allein durch den Gesellschafter zu verantworten war? Was ist dem Finanzamt mitzuteilen? Dass die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit ohne Liquidation zum 31.12.2021 beendet ist?
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