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§ 8 KStG,Sachdividende in der Liquidation einer GmbH

Unser Mandant führt eine GmbH, die jetzt liquidiert werden soll. In der GmbH ist sein Gesellschafterdarlehen als Forderung gegenüber dem Alleingesellschafter bilanziert. Mit der Liquidation ist dieses Darlehen als Gewinnausschüttung zu behandeln. Fraglich ist für uns der Zeitpunkt. Gilt mit Anmeldung der Liquidation beim Handelsregister dieser Betrag automatisch als zugeflossen wie eine offene Ausschüttung, so dass auch sofort Kapitalertragsteuer anzumelden und zu bezahlen wäre, oder wird dies erst im Rahmen der Schlussauskehrung und Schlussliquidationsbilanz fällig? Was ist ggf. zusätzlich zu beachten bezüglich des Gesellschafterdarlehens und der abzuführenden Steuer?
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