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Dividende,Verkauf

A GmbH 100 % B GmbH 100 % Diverse Töchter-GmbHs Sachverhalt: Der Hauptbeteiligte (A-GmbH) räumt dem Unterbeteiligten (C-GmbH) an seinem Geschäftsanteil der B-GmbH eine Unterbeteiligung i.H.v. 25 % des eigenen Geschäftsanteils ein. Somit ist der Unterbeteiligte (C-GmbH) aufgrund der Unterbeteiligung am Geschäftsanteil des Hauptbeteiligten (A-GmbH) mit 25 % am Vermögen und Ergebnis beteiligt; am Stammkapital der Hauptgesellschaft (B-GmbH) ist der Unterbeteiligte (C-GmbH) somit ebenfalls mit 25 % beteiligt. Somit befindet sich die Unterbeteiligung im AV der C-GmbH. 1. Sofern die Anteile der B-GmbH verkauft werden oder eine Ausschüttung der B-GmbH erfolgt, ist bei der C-GmbH für den 25-%-Anteil § 8b KStG anzuwenden? 2. Ist die Unterbeteiligung dem FA anzuzeigen? 3. Gibt das FA Dritten Auskunft über die Unterbeteiligung (z.B. Transparenzregister etc.)?
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