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§ 8b Abs. 2 KStG,Holdingprivileg bei Anteilsverkäufen an Kapitalgesellschaften

Sachverhalt: Die BET GmbH erwirbt im Jahr 2010 ca. 5 % Aktien am Grundkapital der P AG, die restlichen 95 % der Anteile halten zwei weitere Gesellschafter. Im Jahr 2019 werden alle 100 % der Aktien am Grundkapital veräußert. Frage: Kann die BET GmbH bei der Veräußerung der Aktien die Vorteile des § 8b KStG in Anspruch nehmen?
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