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Corona Soforthilfe,Betriebseinnahme

Ein nicht gemeinnütziger eingetragener Verein hat aufgrund des Wegfalls sämtlicher Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die NRW-Soforthilfe erhalten. Wie ist dieser Zuschuss den Vereinsbereichen zuzuordnen? Entfällt die NRW-Soforthilfe somit zu 100 % auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder auch anteilig auf den ideellen Bereich und den Bereich der Vermögensverwaltung? Wie ist eine eventuelle Aufteilung auf die Bereiche vorzunehmen?
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