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Vereinsbesteuerung,§ 149 AO,Verlust Gemeinnützigkeit

Der Status als gemeinnütziger Verein wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung (Dreijahreszeitraum) mit Körperschaftsteuerbescheiden für drei Jahre aufgehoben und wird durch den Verein im Einspruchsverfahren bestritten. Das Finanzamt hat jetzt, während des laufenden Verfahrens, für das Folgejahr (nur für ein Jahr) die Abgabe einer Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung (auch die Anlage GEM) angefordert und damit gedroht, dass bei Nichtabgabe eine weitere Freistellung nicht in Betracht käme. Da das Verfahren offen ist, würde ich gern die Erklärung wie bisher für drei Jahre (Anlage Gem) abgeben und damit davon ausgehen, der Verein ist weiterhin gemeinnützig ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gewerbesteuererklärungen wurden bisher nie abgegeben. Ist die Abgabe der Erklärung für drei Jahre (wie bisher) zulässig? Muss ich die Erklärung für ein Jahr (KSt und GewSt) abgeben? Wäre die Abgabe der Erklärung für ein Jahr relevant für das Einspruchsverfahren?
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