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§ 8d KStG,schädliches Ereignis,stille Reserven

Ein Steuerpflichtiger erwirbt eine GmbH mit hohen Verlustvorträgen. Der Steuerpflichtige führt das Unternehmen weiter. Er will den Antrag nach § 8d KStG stellen. Er will einen Geschäftsführer einsetzen, der dann den Geschäftsbetrieb weiterführen möchte. Wie lange muss der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt werden? Der Steuerpflichtige will ein vorhandenes Warenlager final veräußern und damit auch die Verlustvorträge steuerlich nutzbar machen. Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben hierzu aus? Wo und wie kann dieser Antrag rechtsgültig gestellt werden?
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